Dienstleistungen

Dienstleistungen der Kanzlei41 in Sursee.
Recht vielseitig.

Ob Startup, KMU oder grösseres Unternehmen, ob Treuhänderin oder Immobilienmakler, ob Generalunternehmen oder Baufirma, ob Institution oder Privatperson: MLaw Aline Marty und lic. iur. Philipp Vonarburg sind Ihre verlässlichen Partner bei Rechtsfragen.

Der Fokus unserer Tätigkeit liegt darin, Sie rechtlich zu beraten. Dabei ordnen wir Ihre Ausgangslage rechtlich ein und zeigen Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten und Varianten für das Vorgehen auf. Wir begleiten Sie auf dem von Ihnen festgelegten Weg, bis Sie Ihr Ziel erreicht haben – sei es eine Vereinbarung, ein Gerichtsurteil oder einen Eintrag im Grundbuch beziehungsweise im Handelsregister.

  • Allgemeine Rechtsberatung
  • Beratung bei der Geschäftsgründung
  • Beratung bei einem Grundstückkauf
  • Beratung rund um Vertragsabschlüsse
  • Vorsorgeberatung

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber es ist eine «juristische Wahrheit» mit einem bitteren Beigeschmack: Am einfachsten verhindert man einen negativen Ausgang eines Gerichtsverfahrens, indem man das Verfahren gar nicht führt. Denn ein Prozess führt leider zu häufig zu mehr als einer Verliererpartei. Selbst wenn man in der Sache Recht erhält, kostet das einiges an Energie und Zeit. Und nicht selten müssen trotz Parteientschädigung die eigenen Beratungs- und Vertretungskosten teilweise selbst getragen werden. Das heisst aber nicht, dass man keine Gerichtsverfahren führen soll. Sich für sein Recht einzusetzen, lohnt sich! Leider ist nicht jede Gegenseite bereit, rational ihren Teil zur Lösung beizutragen, weshalb es manchmal die ordnende Hand des Gerichtes braucht. Seien Sie sich aber von Beginn an bewusst, welche «Nebenwirkungen» Prozesse haben können.

Wir setzen Ihre Ansprüche und Rechte durch. MLaw Aline Marty und lic. iur. Philipp Vonarburg sind im Anwaltsregister des Kantons Luzern eingetragen und damit in der ganzen Schweiz zur Führung von Gerichtsverfahren zugelassen.

  • Vertragsrecht, insbesondere Mietrecht
  • Öffentliches Bau- und Planungsrecht
  • Familienrecht

Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften müssen einige Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge über Grundstücke oder die Gründung einer Aktiengesellschaft öffentlich beurkundet werden. Dies bedeutet, dass eine Urkundsperson (d.h. eine Notarin) das benötigte Dokument vorbereitet und mit Stempel und Unterschrift bestätigt, dass die Vorgaben gemäss Beurkundungsgesetz eingehalten sind. Diese Urkunde kann anschliessend für die Eintragung im Handelsregister oder im Grundbuch verwendet werden. Bei der Beglaubigung wird zum Beispiel die Echtheit von Unterschriften oder von Kopien bescheinigt. MLaw Aline Marty und lic. iur. Philipp Vonarburg besitzen das Notariatspatent und sind für die notarielle Tätigkeit im Kanton Luzern zugelassen.

  • Einträge im Grundbuch
  • Einträge im Handelsregister
  • Eheverträge, Erbverträge und Testamente sowie Vorsorgeaufträge
  • Beglaubigungen, insbesondere von Unterschriften oder Kopien

Aufgrund unserer notariellen Tätigkeit sind wir uns gewohnt, die Interessen aller Beteiligten im Blick zu haben. Anstelle eines Gerichtsverfahrens lassen sich auch durch die Vermittlung einer erfahrenen Fachperson Konflikte lösen. Wenn Sie sich gemeinsam mit den anderen Personen, mit denen rechtliche Fragen besprochen werden müssen, auf eine aussergerichtliche Vermittlung verständigen, helfen wir Ihnen gerne bei der Lösungsfindung. Ganz unter dem Motto «klären statt klagen».

  • Aussergerichtliche Konfliktlösung
  • Eruieren von Lösungen

Sie benötigen für Ihre Mitarbeitenden, Ihre Vereinsmitglieder oder Ihre Kundschaft eine verständliche Erklärung von rechtlichen Fragen? Wir verfügen über langjährige Erfahrung, die Vorgaben aus Gesetzen und Vorschriften einem breiten Publikum verständlich zu machen. Ebenso erstellen wir Artikel oder Beiträge für Ihre Zeitschrift, Ihren Unternehmensblog oder sonstige Publikationen.

Wir unterstützen Sie in Rechtsfragen –
genau und zuverlässig.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung.