Bei einer Aktiengesellschaft können die beteiligten Personen in einem Aktionärsbindungsvertrag festlegen, welche Rechte und Pflichten untereinander gelten sollen. Der Hauptzweck eines solchen Vertrages ist es häufig, einerseits ein gemeinsames Vorgehen für Entscheidungen im Unternehmen festzulegen und andererseits den Übergang von Aktien zu regeln.