Der frühzeitige Beizug eines Rechtsanwalts und/oder einer Notarin hilft, Kosten für teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden respektive zu minimieren, Fehler zu verhindern und notwendige Fristen einzuhalten.
Das Honorar der Kanzlei41 in Sursee bemisst sich nach dem effektiv angefallenen Aufwand. Dazu wird eine Leistungserfassung geführt. Während dem Erstgespräch (in der Regel kostenpflichtig) mit MLaw Aline Marty und/oder lic. iur. Philipp Vonarburg erfahren Sie mehr über die zu erwartenden Kosten. Neben dem bei Mandatsbeginn vereinbarten Stundensatz fallen zusätzlich Spesen und Mehrwertsteuer an.
Soweit das Mandat eine Beurkundung beinhaltet, ist die Verordnung über die Beurkundungsgebühren des Kantonsgerichtes anwendbar. Die effektive Gebührenhöhe ist darin vorgegeben. Bei einigen Verträgen bemisst sich die Gebühr in Abhängigkeit von der Zeit (nach Aufwand, analog zum Honorar). Bei anderen Verträgen hängt es zum Beispiel vom Kaufpreis oder der Pfandsumme ab, welche zwischen den Parteien vereinbart wird. Eine Übersicht mit Beispielen finden Sie hier. Gerne erteilen wir Ihnen individuell Auskunft über die voraussichtlich anfallenden Beurkundungsgebühren.
Sämtliche uns anvertrauten Informationen bleiben bei uns und werden vertraulich behandelt. Als Anwälte sind wir allein Ihnen verpflichtet und wahren Ihre Interessen. Auch notarielle Anliegen unterstehen dem Berufsgeheimnis. Dies beinhaltet ein Zeugnisverweigerungsrecht, ausgenommen bei Entbindung vom Geheimnis oder gesetzlicher Pflicht.