Glossar

Verzeichnis der wichtigsten Rechtsbegriffe.
Recht wissenswert.

Pflicht, Urkunden und Unterlagen während gesetzlich festgelegten Fristen aufzubewahren. Für Notare gilt eine Aufbewahrungspflicht bis zu 30 Jahren.
Berechtigte Personen können Einsicht in Verfahrensakten und Urkunden verlangen. Für Notarinnen ist sie auf Beteiligte beschränkt, für Anwälte abhängig vom jeweiligen Verfahren und Mandat.
Kantonale Behörde, welche die Einhaltung der Berufspflichten von Notarinnen und Rechtsanwälten überwacht. Sie kann disziplinarische Massnahmen ergreifen.
Gesetzliche Pflicht von Notaren und Rechtsanwältinnen, alle ihnen anvertrauten oder bekannt gewordenen Informationen geheim zu halten. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats und/oder der Berufsausübung weiter.
Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Bearbeitung oder Weitergabe. Anwälte und Notarinnen dürfen Daten nur im Rahmen ihres Auftrags verwenden.
Verfahren bei Verstössen einer Anwältin oder eines Notars gegen Berufspflichten. Es kann zu Verwarnungen, Bussen oder zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung führen.
Notariell beurkundeter Vertrag, der den Güterstand zwischen Ehepartnern regelt. Er schafft klare rechtliche Verhältnisse für Vermögen und Einkommen.
Zustimmung der betroffenen Person zur Offenlegung geschützter Informationen. Ohne Entbindung besteht für Notare und Rechtsanwältinnen die Schweigepflicht.
Vertragliche Regelung erbrechtlicher Fragen zwischen mehreren Personen. Er muss öffentlich beurkundet werden und ist rechtlich verbindlich.
Gesetzliche Vorgabe für die Gültigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte. Gewisse Verträge sind nur gültig, wenn sie notariell beurkundet werden, z. B. Grundstückkaufvertrag oder Erbvertrag.
Die Gründung einer AG oder GmbH benötigt ein Gründungskapital und eine öffentliche Urkunde, damit der Eintrag im Handelsregister erfolgen kann.
Amtliches Register über Grundstücke und der daran bestehenden Rechten. Eintragungen und Änderungen erfolgen meist aufgrund notarieller Urkunden.
Vertragsverhältnis zwischen Anwalt und Klientin zur rechtlichen Vertretung oder Beratung. Es begründet Treue- und Sorgfaltspflichten sowie Vergütungsanspruch.
Besondere Form eines Rechtsgeschäfts durch eine Notarin. Sie dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der beteiligten Parteien.
Vom Notar im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren erstelltes Dokument mit erhöhter Beweiskraft. In der öffentlichen Urkunde werden Inhalt, Identität der Parteien und korrekte Form des Rechtsgeschäfts bestätigt. «Die Urkunde ist öffentlich» bedeutet nicht, dass die Urkunde allgemein öffentlich einsehbar ist, sondern weil sie im gesetzlich vorgegebenen Verfahren errichtet wurde – im Gegensatz zu privaten Urkunden, für die es weniger Formvorgaben gibt.
Gesetzliche Pflicht für Notarinnen und Rechtsanwälte zur Weitergabe bestimmter Informationen an Behörden. Sie stellt eine Ausnahme vom Berufsgeheimnis und der Verschwiegenheitspflicht dar und muss speziell angeordnet werden.
Personen oder Organisationen, die an einem Verfahren oder Rechtsgeschäft beteiligt sind.

Handlung mit rechtlicher Wirkung wie zum Beispiel ein Vertragsabschluss. Für gewisse Rechtsgeschäfte bestehen Formvorschriften wie Schriftlichkeit oder öffentliche Urkunde.

Pflicht für Notarinnen und Rechtsanwälte zur gewissenhaften und fachlich korrekten Berufsausübung. Sie umfasst Beratung, Dokumentation und Loyalität.
Gesetz, das Zuständigkeiten und Vorgehensweisen bei Strafverfahren regelt. Es enthält auch Regeln zum Zeugnisverweigerungsrecht.
Notariell errichtete letztwillige Verfügung einer Person. Sie gewährleistet Rechtssicherheit und klare Beweisbarkeit.
Pflicht, alle Parteien neutral und ausgewogen zu beraten.
Fähigkeit einer Person, vernunftgemäss zu handeln und die Folgen ihrer Entscheidungen zu erkennen. Sie ist Voraussetzung für gültige Rechtsgeschäfte.
Berufliche Pflicht zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen. Sie schützt das Vertrauensverhältnis zwischen Klienten und Rechtsanwälten/Notarinnen.
Die Zession (auch Forderungsabtretung genannt), ist die vertragliche Übertragung einer bestehenden oder künftigen Forderung von einem bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Der Forderungsinhaber wechselt, während der Schuldner (Drittschuldner) seine Schuld an den neuen Gläubiger begleichen muss.

Recht für Notarinnen und Rechtsanwälte, über geschützte Informationen vor Gericht nicht aussagen zu müssen. Es dient dem Schutz des Berufsgeheimnisses.

Die Schweizer Zivilprozessverordnung regelt das einheitliche Verfahren vor kantonalen Gerichten in Zivil- und Handelsrechtssachen. Die Verordnung legt fest, wie Zivilprozesse geführt werden – inklusive Zuständigkeiten, Klageerhebung, Beweiserhebung und Rechtsmittel.

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